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   BFH, 23.05.2007 - IX B 1/07   

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https://dejure.org/2007,18689
BFH, 23.05.2007 - IX B 1/07 (https://dejure.org/2007,18689)
BFH, Entscheidung vom 23.05.2007 - IX B 1/07 (https://dejure.org/2007,18689)
BFH, Entscheidung vom 23. Mai 2007 - IX B 1/07 (https://dejure.org/2007,18689)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; EStG § 7 Abs. 5; ; EStG § 10e; ; FörderGebG § 3; ; FörderGebG § 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Abgrenzung des Modernisierungsaufwands von der Herstellung eines neuen oder anderen Wirtschaftsguts im Anwendungsbereich der §§ 3, 4 FördG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 2085
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 24.06.2008 - IX R 49/06

    Umbaumaßnahmen und Modernisierungsmaßnahmen "an" einem Gebäude - Entstehung eines

    Nach dem für das Fördergebietsgesetz ebenso wie für das Eigenheimzulagengesetz geltenden Begriff der Herstellung in § 255 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. Oktober 2006 IX B 9/06, BFH/NV 2007, 447; vom 23. Mai 2007 IX B 1/07, BFH/NV 2007, 2085) bedeutet Herstellen eines Wirtschaftsguts das Schaffen eines neuen, bisher nicht vorhandenen Wirtschaftsguts (hier: Gebäude, Wohnung); darunter ist --neben der Zweitherstellung und der Funktions-/Wesensänderung jeweils vorhandener Wirtschaftsgüter insbesondere-- die Neu- oder Erst-Herstellung eines Wirtschaftsguts zu verstehen (vgl. BFH-Urteil vom 23. November 2004 IX R 59/03, BFH/NV 2005, 543; Beschluss in BFH/NV 2007, 447, unter 3. a, m.w.N.).
  • BFH, 24.07.2008 - IX R 49/06

    Voraussetzungen von Sonderabschreibungen für Modernisierungsmaßnahmen und andere

    Nach dem für das Fördergebietsgesetz ebenso wie für das Eigenheimzulagengesetz geltenden Begriff der Herstellung in § 255 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. Oktober 2006 IX B 9/06, BFH/NV 2007, 447 ; vom 23. Mai 2007 IX B 1/07, BFH/NV 2007, 2085 ) bedeutet Herstellen eines Wirtschaftsguts das Schaffen eines neuen, bisher nicht vorhandenen Wirtschaftsguts (hier: Gebäude, Wohnung); darunter ist --neben der Zweitherstellung und der Funktions-/Wesensänderung jeweils vorhandener Wirtschaftsgüter insbesondere-- die Neu- oder Erst-Herstellung eines Wirtschaftsguts zu verstehen (vgl. BFH-Urteil vom 23. November 2004 IX R 59/03, BFH/NV 2005, 543 ; Beschluss in BFH/NV 2007, 447 , unter 3. a, m.w.N.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 19.05.2010 - 1 K 5300/05

    Fördergebietsgesetz: Herstellung eines anderen (neuen) Wirtschaftguts

    Nach dem für das Fördergebietsgesetz ebenso wie für das Eigenheimzulagengesetz geltenden Begriff der Herstellung in § 255 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. Oktober 2006 IX B 9/06, BFH/NV 2007, 447; vom 23. Mai 2007 IX B 1/07, BFH/NV 2007, 2085) bedeutet Herstellen eines Wirtschaftsguts das Schaffen eines neuen, bisher nicht vorhandenen Wirtschaftsguts.
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